Gesetzliche Gewährleistung

 

Gesetzliche Gewährleistung bei GreenFuchs

Für alle Bestellungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Die gesetzliche Gewährleistung betrifft Mängel, die bereits bei der Übergabe der Ware vorlagen oder deren Ursache zu diesem Zeitpunkt bereits vorhanden war. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt bei Neuware grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe der Ware.

Zeigt sich innerhalb der Gewährleistungsfrist ein entsprechender Mangel, bestehen die gesetzlich vorgesehenen Ansprüche. In der Regel erfolgt zunächst eine Nacherfüllung durch Reparatur oder Ersatzlieferung. Die weiteren Rechte richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Normale Abnutzung, Verschleiß, unsachgemäße Verwendung, Montagefehler, Überlastung, Unfall- oder Fremdeinwirkungen sowie eigenmächtige Veränderungen am Produkt stellen grundsätzlich keinen Sachmangel dar.

Bitte prüfen Sie die Ware möglichst zeitnah nach Erhalt. Sollte ein Produkt beschädigt sein oder einen Mangel aufweisen, kontaktieren Sie uns bitte mit Ihrer Bestellnummer, einer kurzen Fehlerbeschreibung und möglichst aussagekräftigen Bildern. Dadurch können wir den Vorgang schneller prüfen und eine passende Lösung anbieten.

Die gesetzliche Gewährleistung ist von einer freiwilligen Garantie zu unterscheiden. Eine Garantie besteht nur, wenn sie für das jeweilige Produkt ausdrücklich angeboten und deren Umfang gesondert beschrieben wird. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden durch eine solche Garantie nicht eingeschränkt.

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Erläuterung und begründen keine zusätzlichen Rechte oder freiwilligen Leistungsversprechen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.